Honorar & Stundensätze
Eine transparente Vergütungspolitik ist uns sehr wichtig, sodass wir die Honorare gerne mit Ihnen im Vorfeld besprechen.
Bei Gestaltungs- und Abwehrberatung in rechtlichen und steuerrechtlichen Angelegenheiten vereinbaren wir Stundensätze von 295,00 EUR netto je Partner und 120,00 EUR netto je Fachmitarbeiter.
Gerne stimmen wir auch Auftragspauschalen für genau bestimmte Aufgabenumfänge, wie bspw. Unternehmensgründungen, Gutachtenerstellung, Prüfungsaufträge mit Ihnen ab.
Prozessvertretung rechnen wir nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder Partnerstundensätzen und die klassische Steuerberatung nach Maßgabe der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, wobei wir uns – wie alle anderen Berufskollegen – üblicherweise am Mittelwert orientieren.